Halle/Teutschenthal/StäZ – Die Untersuchungen der Kommunalaufsicht des Saalekreises rund um die Vorgänge in der Gemeindeverwaltung von Teutschenthal werden ausgeweitet. Nachdem der Gemeinderat vergangene Woche beschlossen hatte, von der Behörde die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Bürgermeister Ralf Wunschinski (CDU) wegen womöglich mehrerer Pflichtverletzungen im Amt zu verlangen und bei der Staatsanwaltschaft Halle Strafanzeige gegen den Rathauschef und alle mit dem geplanten Bau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Angersdorf handelnden Personen zu erstatten, wird jetzt eine weitere Personalie überprüft. Dabei geht es nach StäZ-Informationen um eine von Wunschinski ohne Einbeziehung des Hauptausschusses genehmigte Dienstzeitverlängerung für die 60-jährige Ordnungsamtsleiterin. Die hätte Ende Juni in den Ruhestand gehen müssen, arbeitet jetzt aber bis Ende Dezember. Inzwischen ist sie sogar zur zweiten Stellvertreterin des Rathauschefs aufgestiegen. [ds_preview]
Schluss Ende Juni: Amtsleiter-Stelle hätte nicht weiter besetzt werden dürfen
Die Amtsleiterin hätte Ende Juni mit Vollendung des 60. Lebensjahrs nach dem Beamtengesetz aus dem Dienst ausscheiden müssen. Eigentlich beginnt der Ruhestand für Beamte in Sachsen-Anhalt mit 65 bis inzwischen 67 Jahren je nach Geburtsjahr. Doch die Ordnungsamtsleiterin entschied sich schon vor geraumer Zeit dafür, eine Altersteilzeitregelung zu beantragen. So wäre sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres am 30. Juni in eine fünfjährige Ruhephase und dann in die eigentliche Rente gegangen. Doch Rathauschef Wunschinski verlängerte auf Wunsch seiner Ordnungsamtsleiterin deren Dienstzeit eigenhändig um ein halbes Jahr bis Ende Dezember, ohne den Hauptausschuss darüber befinden zu lassen.
Die Mitwirkung dieses Gremiums wäre aber bei Personalentscheidungen mit finanzieller Tragweite entsprechend der Gemeinde-Hauptsatzung notwendig gewesen. Zusätzlich pikant ist dabei aus finanzieller Sicht für die Gemeinde: Die Amtsleiter-Stelle hat nach StäZ-Informationen einen internen Haushaltsvermerk, der sie zum Auslaufmodell macht. Heißt, dass sie nach dem Ausscheiden der Amtsinhaberin nicht wieder besetzt werden soll. Das wäre am 30. Juni dieses Jahres der Fall gewesen.
Zuständigkeit nicht erkannt? Verlängerung am Gemeinderat vorbei
Die Verlängerung der Dienstzeit schien dem Gemeinderat nicht bekannt oder aber dessen Hauptausschuss über seine Zuständigkeit im Unklaren gewesen zu sein. Denn anders ist kaum zu erklären, dass die Amtsleiterin in der Juni-Sitzung des Gemeinderates auch zur zweiten Stellvertreterin Wunschinskis gewählt wurde – auf Vorschlag des Rathauschefs hin. Auch diese Wahl dürfte weitere Fragen aufwerfen. Zum Beispiel, ob die Ordnungsamtschefin einen Anspruch auf Funktionszulagen hat. Rathauschef Wunschinski wollte sich zu den Vorgängen nicht konkret äußern. Seine Pressesprecherin Katharina Zinke-Beinert ließ er auf StäZ-Nachfrage ausrichten: „In Bezug auf Ihre Anfrage zur Vertragsverlängerung Frau Moser kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben.“
Kommunalaufsicht nimmt Fall mit in laufende Untersuchungen auf
Ob ein finanzieller Schaden durch die nicht genehmigte Weiterbeschäftigung der Ordnungsamtsleiterin und durch ihren möglichen Anspruch auf Zuschläge für den Posten als Rathaus-Vize entstanden ist und weiter entsteht, soll nun geklärt werden. Die Kommunalaufsicht des Saalekreises prüfe dazu parallel zu anderen mutmaßlichen Verfehlungen auch diese im Raum stehende Pflichtverletzung Wunschinskis, sagte Pressesprecherin Kerstin Küpperbusch auf StäZ-Nachfrage. „Von daher handelt es sich um ein laufendes Verfahren, zu dem keine weiteren Angaben gemacht werden können.“