Affäre Teutschenthal: Gemeinderat zeigt Bürgermeister bei Staatsanwaltschaft an

In Teutschenthal droht Bürgermeister Ralf Wunschinski ein Disziplinarverfahren. Der Gemeinderat stellt zudem eine Strafanzeige gegen den Rathauschef.

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Im Teutschenthaler Rathaus rumort es gewaltig. Der Bürgermeister und einige seiner Mitarbeiter bekommen nun wohl Post von der Staatsanwaltschaft. (Foto: Jan Möbius)

Teutschenthal/StäZ – Der Gemeinderat von Teutschenthal erstattet Strafanzeige gegen Bürgermeister Ralf Wunschinski (CDU). Auch gegen alle weiteren im Zusammenhang mit dem Projekt „Kita 24“ handelnde Personen soll ein Strafverfahren in Gang gesetzt werden. Der Rathauschef muss sich zudem auf ein Disziplinarverfahren einstellen. Die Kommunalaufsicht soll zur Einleitung dieser Maßnahme aufgefordert werden, die im äußersten Fall auch zu einer Amtsenthebung führen könnte. Das sagte der Gemeinderatsvorsitzende Günter Scholz (Fraktion UBV) am Ende der Sitzung. Beide Beschlüsse seien einstimmig gefällt worden. [ds_preview]

Zuvor diskutierten die Abgeordneten fast drei Stunden hinter verschlossener Tür über einen von der Kommunalaufsicht des Saalekreises erarbeiteten Bericht, der mögliche Pflichtverletzungen des Teutschenthaler Bürgermeisters in den vergangenen Monaten auflistet. Die Strafanzeige wegen des Kita-Projekts wird vor allem wegen der Auszahlung von nicht durch den Haushalt gedeckten Geldes an Planungsfirmen und das eigenmächtige Handeln Wunschinskis in diesem Zusammenhang und bei der Vergabe der Aufträge erstattet. Mit Blick auf die umfangreichen Recherchen der Städtischen Zeitung sagte Scholz: „Die Problematik hat mehr als genug Wellen geschlagen.“

Ratsvorsitzender sauer über Mail von Bürgermeister

Schon der Sitzungsstart zeigte, wie angespannt die Situation zwischen Bürgermeister Wunschinski und dem Gemeinderat offenbar ist. Dessen Vorsitzender Günter Scholz hatte im Vorfeld der Sondersitzung eine Mail vom Rathauschef erhalten. „Und über diese Nachricht aus seinem Urlaub bin ich nicht nur verwundert. Ich bin stinksauer.“  In seiner Mail rüge Wunschinski die Ladung zur Gemeinderatssitzung. Scholz hätte diese so nicht verschicken dürfen, moniert Wunschinski in seiner Mail. Der Ratsvorsitzende hätte das Plenum im Einvernehmen mit dem Bürgermeister einladen müssen. Selbst die Wahl der Protokollantin sei dem Hauptverwaltungsbeamten vorbehalten. „Auch darüber hätte ich mich hinweggesetzt“, zitierte Scholz im knappen öffentlichen Teil der Sitzung.

Er kenne die Regeln des Kommunalgesetzes, so der Ratsvorsitzende. „Als ich das Thema auf den Tisch bekam, war der Bürgermeister im Urlaub. Und er ist es noch“, sagte Scholz. Deshalb habe er im Einvernehmen mit Wunschinskis erster Stellvertreterin und Hauptamtsleiterin Teresa Kübler die Einladungen auf den Weg gebracht. „Das ist nicht in meinem stillen Kämmerlein passiert.“ Kübler sei es auch gewesen, die als Protokollantin eine Verwaltungs-Auszubildende aus dem dritten Lehrjahr vorgeschlagen habe. „Dagegen gab es von mir keine Einwände. Ich hätte mich nie erdreistet, mich darüber hinweg zu setzen“, sagte Scholz. Lediglich der Bitte Küblers um Vertagung der Sitzung um eine Woche habe er eine Absage erteilt. „Das wollte ich nicht. Zudem haben wir eine Frist von der Kommunalaufsicht gesetzt bekommen.“ Die Behörde hatte den Gemeinderat aufgefordert, bis Ende kommender Woche die in ihrem Schreiben aufgeführten Punkte disziplinarrechtlich zu werten.

Dass man auch Wunschinskis zweite Stellvertreterin Silke Moser zunächst nicht eingeladen habe, das aber dann nachgeholt wurde, erklärte Scholz damit, dass der Gemeinderat ausreichend Zeit zur Diskussion bekommen sollte. „Es bringt nichts, über solche brisante Themen abends nach zehn zwischen zwei weiteren Tagesordnungspunkten zu debattieren.“ Wunschinski, so Scholz, hätte dabei ohnehin Mitwirkungsverbot und müsste den Saal verlassen. Das wäre dann bereits zum zweiten Mal in der bisher anderthalbjährigen Amtszeit des Teutschenthaler Bürgermeisters der Fall gewesen.

Weitere Anzeige: Datenabfrage im Meldeamt wird Fall für Landes-Behörde

Unterdessen wurde der StäZ bekannt, dass Wunschinskis öffentliches Auftreten im Internet und gegenüber den Medien zu weiteren Beschwerden bei übergeordneten Behörden geführt hat. Der Rathauschef hatte nach eigener Aussage von seinem Einwohnermeldeamt überprüfen lassen, wer genau die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn bei der Kommunalaufsicht erstattet hat und dabei konkrete Daten wie den Wohnort abfragen lassen. Nach StäZ-Informationen hat der Betroffene inzwischen Beschwerden bei der Kommunalaufsicht und beim Landesbeauftragten für Datenschutz in Magdeburg eingereicht. Wie das Vorgehen Wunschinskis bei der Datenabfrage zu werten ist, das ist aber noch offen.

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