Nach Stichwahl in Teutschenthal: Chefsessel im Rathaus bleibt erst einmal leer

Teutschenthal hat einen neuen Bürgermeister. Zumindest theoretisch. Erst einmal muss noch über die Gültigkeit der Wahl entschieden werden.

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Teutschenthal/StäZ – Das Ergebnis spricht für sich: Teutschenthal hat einen neuen Bürgermeister. Rechtsanwalt Tilo Eigendorf von der Unabhängigen Bürgervereinigung (UBV) hat sich in der Stichwahl gegen seine Herausforderin Katharina Herzog (CDU) mit knapp mehr als 70 Prozent der abgegebenen Stimmen durchgesetzt. Theoretisch könnte der Jurist nach der Feststellung des amtlichen Endergebnisses und dem nötigen Beschluss des Gemeinderates schon im November sein neues Amt antreten, das nach der Abwahl von Eigendorfs Vorgänger Ralf Wunschinski (CDU) freigeworden war. Trotzdem bleibt der Chefsessel im Rathaus von Teutschenthal in den kommenden Wochen erst einmal leer. [ds_preview]

Rechtsanwalt Tilo Eigendorf ist Teutschenthals neuer Bürgermeister. Wann er seinen Dienst antreten kann, ist aber noch offen. (Foto: privat)
Rechtsanwalt Tilo Eigendorf ist Teutschenthals neuer Bürgermeister. Wann er seinen Dienst antreten kann, ist aber noch offen. (Foto: privat)

Hintergrund der Verzögerung sind Zweifel von Einwohnern Teutschenthals an der Gültigkeit und am korrekten Ablauf des ersten Wahlgangs von 29. September dieses Jahres. Gemeindesprecherin Katharina Zinke-Beinert bestätigte StäZ-Informationen, wonach mehrere Einsprüche gegen den Urnengang in der Verwaltung eingegangen sind. Genaue Zahlen nannte sie noch nicht. Denn: „Die Einspruchsfrist endet erst zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Ergebnisses der Stichwahl.“ So könnten zu den bereits angemeldeten Zweifeln weitere hinzukommen. Konkrete Angaben zu den Gründen der Wahleinsprüche machte Zinke-Beinert ebenfalls nicht. Einer dürfte aber unter anderem die Panne bei der Auszählung des ersten Wahlgangs gewesen sein. Damals wurden Ergebnisse zweier Kandidaten in den Listen vertauscht.

Nach Informationen der Städtischen Zeitung soll der Verwaltung neben Beschwerden gegen die Wahl von einzelnen Wahlberechtigten aus Teutschenthal auch ein Einspruch der FDP-Fraktion im Gemeinderat vorliegen. Die Liberalen, deren Kandidat Frank Witte im ersten Wahlgang auf Platz drei landete und es so nicht in die Stichwahl schaffte, führt unter anderem Versäumnisse bei der Erhebung von Personaldaten an. Demnach seien in einigen Fällen von den Wählern in den Wahllokalen weder der Personalausweis noch die Wahlbenachrichtigung zur Kontrolle gefordert worden. Zudem führt auch die FDP die Panne bei der Auszählung des ersten Urnengangs an. Sie meint, Verstöße gegen das Kommunalwahlgesetz und gegen die Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gefunden zu haben.

Ob all das Auswirkungen auf die Wahl und deren Ergebnis haben wird, ist offen. „Der Gemeindewahlausschuss prüft die Einsprüche nach Ablauf der Einspruchsfrist und gibt seine Entscheidung an den Gemeinderat zur Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl weiter“, so Verwaltungssprecherin Zinke-Beinert.

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