Presserat rügt Bild-Zeitung wegen Anschlagsvideo von Halle

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Journalisten berichten am Tag des Anschlags von Halle. Foto: xkn/Archiv)

Halle/StäZ – Der Deutsche Presserat hat der Bild-Zeitung für die weitgehende Veröffentlichung des Tätervideos zum Synagogen-Anschlag von Halle eine Rüge erteilt. Das teilte die freiwillige Selbstkontrollinstanz der Presse am Freitag in einer Presseerklärung mit. Demnach habe die Bild-Zeitung gegen den Pressekodex verstoßen, weil sie lange Sequenzen des Videos, das der Täter während seiner Taten drehte und das im Internet kursierte, unter dem Titel „35 Minuten Vernichtungswahn“ online weiterverbreitet hatte. Die Redaktion habe damit gegen Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen darf, so der Presserat. Die Rüge ist die schwerste Sanktion, die der Presserat aussprechen kann.[ds_preview]

Zwar habe die Bild-Zeitung in dem Video die Sequenzen ausführlich journalistisch eingeordnet. „Jedoch übernahm die Redaktion die Dramaturgie des Täters, indem sie seine Vorgehensweise chronologisch vom Laden der Waffen bis hin zu den Sekunden vor und nach den Mordtaten zeigte. Bei beiden Szenen konnten die Zuschauer aus der Perspektive des Täters quasi live dabei sein. Diese Darstellung geht über das öffentliche Interesse hinaus und bedient überwiegend Sensationsinteressen“, so der Presserat.

Eine andere Beschwerde gegen die Bild-Zeitung im Zusammenhang mit dem Halle-Anschlag wies der Beschwerdeausschuss dagegen ab. Demnach durften aus Sicht des Presserats Fotos und der Name des Attentäters veröffentlicht werden, weil in diesem Fall das Informationsinteresse an der Person und den Beweggründen des Täters überwogen hätten. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, dass allein schon durch die Nennung des Namens und durch das Foto dem Täter eine Bühne geboten worden sei.

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