Kommentar: Denkmalschutz-Gau in der Hafenstraße

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Halle/StäZ – Ein Missverständnis. Sehr bedauerlich. Die Erklärung der HWG zu den Umständen der Zerstörung eines Denkmals in der Hafenstraße 7 klingt, als sei ein Papenburg-Baggerfahrer mal kurz aus Versehen in die falsche Richtung gefahren oder habe das 124 Jahre alte, gemauerte und nach letztem Dafürhalten nicht akut baufällige Gebäude mit einem Sperrholzschuppen verwechselt. [ds_preview]Doch von dem Gebäude ist nichts mehr übrig. Das kann keine Sache von unachtsamen Minuten oder Sekunden gewesen sein, und wer Abläufe auf Baustellen kennt, dem kommen angesichts einer solchen Erklärung erhebliche Zweifel. Kein Baggerfahrer, der halbwegs seine Sinne beisammen hat, fährt ohne klare Anweisungen los, und schon gar nicht reißt er ein Haus ab.

Behörden müssen nun dringend klären, wer Verantwortung trägt für diesen Denkmalschutz-Gau. Die Zerstörung eines Denkmals ist möglicherweise eine Straftat, mindestens aber eine Ordnungswidrigkeit. Ermittlungen sind hier unumgänglich. Denn die Hafenstraße 7 ist kein gewöhnliches Kleindenkmal, wo das leider oft übliche Behörden-Laissez-faire durchgehen könnte. Und die HWG ist nicht irgendein windiger Bauunternehmer, sondern ein kommunales Unternehmen. Ein Teil des Streits um die Hasi drehte sich genau darum, das Denkmal zu erhalten, wie es das Denkmalschutzgesetz fordert. Wenn eine Woche, nachdem der kommunale Besitzer sein Eigentum zurückerhalten hat, dieses erheblich in seiner Denkmalsubstanz geschädigt wird, dann ist das keine Lappalie.

Auch der Oberbürgermeister kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Er hat den Deal zum Hasi-Auszug eingefädelt, der der HWG erst wieder freie Hand auf ihrem Grundstück gab. Er ist nun doppelt gefragt, die Vorgänge aufzuklären: Als Verwaltungschef der städtischen Denkmalschutzbehörde und als Aufsichtsratschef der HWG. Am Mittwoch hat er im Stadtrat mit Blick auf die Hasi einmal mehr den Satz gesagt: „Die Stadt duldet keine rechtsfreien Räume.“ Das muss auch für die HWG und den Denkmalschutz gelten.

Die HWG jedenfalls ist ihrer Verantwortung, die ihr als Eigentümerin des Kulturdenkmals Hafenstraße 7 erwächst, nicht gerecht geworden.

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Dirk Dirot
5 Jahre her

Was mir dazu einfällt: bigott – Recht und Gesetz vom Bürger fordern und Unrecht von Unternehmen fördern – aber das passt gut in das Bild was man von Stadt haben kann( intransparente Vergabe von Posten in der Stadt – Stichwort Teilhabemanager)