Wegen „Hasi“: AfD will erneut Grünen abwählen lassen

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Unter anderem weil er in einer Debatte um das Hausprojekt „Hasi“ in der Hafenstraße 7 das Grundgesetz zitiert hat, will die AfD erneut den Landtagsabgeordneten der Grünen Sebastian Striegel aus der Parlamentarischen Kontrollkommission abwählen lassen. Einen entsprechenden Antrag brachte die AfD-Fraktion am Mittwoch im Landtag ein. Er soll auf der nächsten Landtagssitzung vom 19 bis 21. Dezember beraten werden.[ds_preview]

Striegel hatte zur Empörung der AfD, aber auch von Teilen der CDU, im Oktober im Landtag in der Debatte zur „Hasi“ das Grundgesetz zitiert: „Da steht nicht nur drin, die Gesetze sind einzuhalten, sondern da steht auch, Eigentum verpflichtet. Und ich meine, dass auch das einen legitimierenden Tatbestand darstellen darf.“ Striegel verteidigte damit die ursprüngliche Besetzung der Hafenstraße 7 im Januar 2016. Grundgesetz Artikel 14, Absatz 2, den Striegel angeführt hatte, lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Die AfD hält Striegel wegen seiner Äußerungen laut Begründungstext zum Antrag für „untragbar für die Parlamentarische Kontrollkommission“. Striegel legitimiere nach Meinung der AfD kriminelle Handlungen. Dagegen hatte sich Striegel bereits im November im Landtag verwahrt. In einer persönlichen Erklärung erklärte er: „Straftaten bleiben Straftaten. Sie bleiben auch Straftaten, wenn sie im Rahmen des zivilen Ungehorsams begangen werden. Ziviler Ungehorsam wiederum ist durch zwei zentrale Prinzipien geprägt. Erstens konsequente Friedlichkeit und zweitens das klaglose Akzeptieren von Sanktionen. Das war und ist für mich auch und insbesondere als rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion selbstverständlich.“

Die Parlamentarische Kontrollkommission ist das Landtagsgremium zur Überwachung der Geheimdiensttätigkeit des Landes und unterliegt besonderen Geheimhaltungsvorschriften. Striegel sitzt für die Grünen in dem Gremium. In einem ersten Anlauf hatte die AfD in der Novembersitzung des Lantags versucht, Striegels Äußerungen zur „Hasi“ durch das Parlament missbilligen zu lassen. Der Antrag scheiterte an den Stimmen aller übrigen Fraktionen. Viele CDU-Abgeordnete enthielten sich allerdings.

Beobachter halten die Anträge gegen Striegel für eine Strategie der AfD, die CDU und die Kenia-Koalition zu spalten. Das Thema „Hasi“ ist dabei in den Blickpunkt gerückt, weil Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) seinerseits vor einer Unterwanderung durch Linksextreme gewarnt hatte. Stahlknecht macht das an einer Unterstützung der „Hasi“ durch als linksextremistisch eingestufte Gruppen wie die Interventionistische Linke oder die Rote Hilfe fest. Konkrete Hinweise etwa zu Erkenntnissen des Verfassungsschutzes lieferte er jedoch nicht. Auf eine entsprechende Anfrage der Städtischen Zeitung teilte das Innenministerium mit, ein Workshop, den die „Hasi“ im November veranstaltet hatte, deute nach Inhalt und Diktion „auf einen Bezug zum ‚Rote Hilfe e. V.‘ hin“. Ansonsten hieß es, der Verfassungsschutz äußere sich grundsätzlich nicht zur Frage, „ob konkrete Personenzusammenschlüsse tatsächlich Gegenstand seiner Beobachtung sind“, so ein Ministeriumssprecher.

Zum neuen Vorstoß der AfD zu seiner Person sagte Sebastian Striegel zur StäZ nur knapp: „Wir haben gesehen, dass der Antrag auf der Tagesordnung steht.“ Für eine Abwahl, die in geheimer Abstimmung stattfinden soll, wären 44 Stimmen notwendig, die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. Die AfD hat nach dem Austritt mehrerer Mitglieder 22 Abgeordnete.

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