Donatus Schmidt legt Stadtratsmandat nieder

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AfD-Stadtrat Donatus Schmidt (l.) ist am Freitag zurückgetreten. (Foto: xkn)

Halle/StäZ – Der umstrittene AfD-Stadtrat Donatus Schmidt legt sein Mandat nieder. Stadtratsvorsitzende Katja Müller (Linke) bestätigte am Freitag gegenüber der Städtischen Zeitung entsprechende StäZ-Informationen. „Herr Schmidt hat dem Oberbürgermeister und mir heute per E‑Mail und schriftlich seinen Rücktritt erklärt. Er ist damit wirksam. Mehr kann ich dazu zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen“, so Müller.[ds_preview]

Schmidt war nach dem Anschlag vom 9. Oktober unter Druck geraten, weil er selbst in der Vergangenheit mit antisemitischen Äußerungen aufgefallen war. Schmidt soll auch enge Kontakte in rechtsextreme Netzwerke und ins Reichsbürgermileu unterhalten haben. Am 3. Oktober hatte er an einer rechtsextremen Demonstration in Berlin teilgenommen. Der Stadtrat widerrief daher am 14. November Schmidts Entsendung in den Aufsichtsrat der Bühnen Halle. Offenbar hatte Schmidt schon da auch die Unterstützung seiner eigenen Leute verloren. Denn er erhielt nur noch eine Stimme aus der AfD-Fraktion.

Erwartet wird nun, dass die AfD Schmidt auch aus dem Aufsichtsrat des Stadtmarketings zurückzieht, in das er auf dem Parteiticket entsandt worden war. Ob er Referent der Stadtratsfraktion bleibt, ist ebenfalls offen.

Für die AfD-Fraktion wird es nach Schmidts Rücktritt zunehmend eng. Es steht nur noch ein Nachrücker auf der Liste für den Wahlbereich 5: AfD-Stadtverbandschef Torsten Radtke. Er wird nun über sein neues Mandat informiert und rückt, wenn er es annimmt, für Donatus Schmidt in den Stadtrat nach. Würden er oder der zwar für die AfD gewählte, später aber aus Fraktion und Partei ausgetretene Gernot Nette zurücktreten, könnten diese Sitze dann nur noch mit Kandidaten aus den anderen Wahlbereichen aufgefüllt werden.

Anmerkung: In einer früheren Version dieses Beitrags stand, dass die Stadtratssitze der AfD vakant blieben, wenn weitere Vertreter aus dem Wahlbereich 5 zurücktreten. Inzwischen ist klar: Laut Kommunalwahlgesetz rücken in diesem Fall Ersatzleute aus anderen Wahlbereichen nach. 

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