25 Sozialstunden für Hitlergruß-Täter vom Hansering

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Polizeiwagen am Hansering. (Symbolfoto: Jan Möbius/Archiv)

Halle/StäZ – Die Staatsanwaltschaft Halle hat das Verfahren gegen drei Jugendliche eingestellt, die im März auf dem Hansring Hitlergrüße in der Öffentlichkeit gezeigt hatten. Gegen die drei jungen Männer wurden nach StäZ-Informationen sogenannte Weisungen zur Ableistung von 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit erteilt. Wie Oberstaatsanwältin Heike Geyer der Städtischen Zeitung auf Nachfrage mitteilte, haben die drei die Strafen bereits akzeptiert und müssen die Arbeitsstunden nun bei gemeinnützigen Trägern ableisten, die von der Jugendgerichtshilfe festgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilte Geyer mit Verweis auf das jugendliche Alter der Delinquenten nicht, nicht einmal zum eigentlichen Alter der jungen Männer.[ds_preview]

Sie hatten am 29. März auf dem Hansering in aller Öffentlichkeit mehrfach den Hitlergruß gezeigt und unter anderem „Sieg Heil“ gerufen. Ein Zeuge hatte die Polizei alarmiert, die dann „wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen“ ermittelt hatte (StäZ berichtete). Die Staatsanwaltschaft stufte die Taten nach StäZ-Informationen als nicht schwerwiegend ein. Das Verschulden sei gering und die Befolgung der Weisung sei geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Vor allem, dass die Strafen nach Jugendstrafrecht beurteilt worden waren, in dem der Resozialisierungsgedanke hohe Priorität hat, dürfte zum vergleichsweise geringen Strafmaß beigetragen haben. Durch die Ableistung von Arbeitsstunden soll jugendlichen Tätern „das begangene Unrecht nochmals eindringlich vor Augen“ geführt werden, wie es im Amtsdeutsch heißt.

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