OB-Kandidat will Zwang zum Schuldenabbau mit Klage kippen

Falko Kadzimirsz von den "Freien Wählern" meint, dass OB Wiegand schon im vergangenen Jahr juristisch gegen das Land hätte vorgehen müssen.

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OB-Kandidat Falko Kadzimirsz (Freie Wähler) will Klage beim Landesverfassungsgericht wegen des Zwang zum Schuldenabbau durch das Land Sachsen-Anhalt erheben. (Foto: Adobe Stock/Montage: Jan Möbius)
OB-Kandidat Falko Kadzimirsz (Freie Wähler) will Klage beim Landesverfassungsgericht wegen des Zwang zum Schuldenabbau durch das Land Sachsen-Anhalt erheben. (Foto: Adobe Stock/Montage: Jan Möbius)

Halle/StäZ – Der OB-Kandidat der „Freien Wähler“ Falko Kadzimirsz will den der Stadt Halle vom Land Sachsen-Anhalt per Gesetz auferlegten Zwang zum Schuldenabbau mit einer Klage kippen. Er halte das für nötig, weil das Eingreifen des Landesverwaltungsamtes ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstelle und zudem nicht rückwirkend über den Abbau von Schulden entschieden werden dürfe, die durch bereits genehmigte Haushalte entstanden seien, so Kadzimirsz.[ds_preview]

Wiegand will gegen neues Gesetz nicht klagen

Falko Kadzimirsz, der OB-Kandidat der Freien Wähler. (Foto: xkn)
Falko Kadzimirsz, der OB-Kandidat der Freien Wähler. (Foto: xkn)

Der Abbau von Kassenkrediten in Höhe von derzeit 347 Millionen Euro ist erforderlich, weil die Landesregierung im vergangenen Jahr eine Gesetzesänderung beschlossen hat. Auf dieser Grundlage verlangt jetzt die Kommunalaufsicht von der Stadt Halle innerhalb von fünf Jahren eine Rückzahlung von 209 Millionen Euro. OB-Kandidat Kadzimirsz kritisierte, dass Amtsinhaber Wiegand nicht beabsichtige, gegen den zwangsweisen Schuldenabbau zu klagen und stattdessen mit dreißigjährigen Schuldschein-Darlehen umschulden will.

Einsparungen könnten Kadzimirsz zufolge nur bei den freiwilligen Leistungen erfolgen. Pflichtaufgaben müsse die Stadt ohnehin erfüllen. Würde man diese etwa 40 Millionen Euro pro Jahr einsparen, käme das einer finanziellen Erdrosselung der Stadt Halle gleich, so Kadzimirsz. „Ohne freiwillige Leistungen sind Großstädte nicht lebenswert.“

„Um rechtlich den sichersten Weg zu gehen, muss man immer auch mögliche Alternativen nutzen, ohne dabei anderes zu lassen“, so Kadzimirsz. Schon aus diesem Grund wäre es seiner Ansicht nach geboten, Klage beim Landesverfassungsgericht zu erheben. „Das hätte schon im vergangenen Jahr geschehen müssen.“ Kadzimirsz räumt aber auch ein, dass man freilich eine Umschuldung als mögliche Alternative aus dieser rechtlich sicheren Perspektive heraus ebenso versuchen könne und müsse.

Bund und Land müssen Städte und Gemeinden ausfinanzieren

Mit Blick auf eine Klage im Fall seiner Wahl zum Oberbürgermeister sagte Kadzimirsz jedoch auch, dass Städte und Gemeinden durch die Bundes- und die Landesregierung ausfinanziert sein müssten. Ansonsten seien diese nicht handlungsfähig. „Ich erinnere an die Stadt Dessau, die gegen die Zuteilung beim Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt geklagt, 2012 beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt gewonnen und dann mehr Geld bekommen hat“, so Kadzimirsz.

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siggivonderheide@me.com
4 Jahre her

Es wird eben immer so sein: Wer anschreiben lässt muss auch bezahlen. 70 Millionen Kassenkredite auf Betreiben des Donald T. Wiegand in sieben Jahren, das rächt sich jetzt.