Ordnungsamt stoppt illegale Baumfällung, Anwohner entsetzt über skrupellosen Vermieter

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Sicherheitschef Tobisas Teschner (r.) und Grünen-Stadtrat Wolfgang Aldag (3.v.r.) beim Begutachten des entstandenen Schadens. (Foto: xkn)
Eigenhändig die Maschine ausgestellt: Sicherheitschef Tobias Teschner. (Foto: xkn)

Halle/StäZ – Das Ordnunsamt hat am Sonnabendvormittag die mutmaßlich illegale Fällung eines Baums in der Gütchenstraße gestoppt. Der Sicherheitschef der Stadt Tobias Teschner, der zum Ort des Geschehens geeilt war, schritt eigenhändig ein: Trotzdem ihm nach Augenzeugenberichten zunächst Securityleute den Zutritt zur provisorischen Baustelle verwehrt hatten, drang er zur Hebebühne vor und drückte den Notaus-Knopf. Teschner bestätigte: „Wir mussten die Fällung stoppen.“ [ds_preview]

Offenbar beginnen Arbeiter am Sonnabendmorgen, in der Gütchenstraße einen Baum zu fällen, für dessen Erhalt sich Anwohner eingesetzt hatten. (Foto: privat)

Zuvor hatten Arbeiter am Sonnabendmorgen auf dem Grundstück der Gütchenstraße 20 begonnen, den über 100 Jahre alten markanten Spitzahornbaum zu fällen. Zum Entsetzen der Anwohner, die sofort versuchten, die Behörden einzuschalten. Eine Firma aus Niedersachsen sei ohne vorherige Mitteilung angerückt; eine Securityfirma habe Anwohnern und anderen zudem den Zutritt zur Baustelle beziehungsweise zum Grundstück verwehrt, berichten Anwohner. Eigentlich ist der Baum nach allem, was bekannt ist, gerichtlich geschützt. Eine erste geplante Fällaktion hatten Anwohner verhindert und eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts zum vorübergehenden Schutz des Baumes erwirkt. Weiterhin hatte die Stadt erklärt, die Fällgenehmigung zurückgezogen zu haben.

Eine Firma aus Niedersachsen hatte am Sonnabendvormittag begonnen, den Baum zu fällen. (Foto: xkn)

Sollte die Aktion illegal sein, droht dem Vermieter des Hauses, der die Aktion mutmaßlich in Auftrag gegeben hat, ein hohes Ordnungsgeld vom Amtsgericht in vermutlich sechsstelliger Höhe. Zudem könnte die Stadt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Grundstücksbesitzer ist Ludwig-Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, ein großer Immobilien- und Waldbesitzer aus Nordrhein-Westfalen. Ein Vertreter der beauftragten Firma aus dem Landkreis Wolfenbüttel in Niedersachsen sagte am Sonnabend vor Ort, der Baum sei von mehreren Pilzarten befallen und müsse daher laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs sofort gefällt werden. Anwohner bestreiten, dass der Baum in seiner Standfestigkeit gefährdet ist.

Grünen-Stadtrat Wolfgang Aldag, der ebenfalls in die Gütchenstraße geeilt war, sagte: „Ich bin froh, dass die Anwohner aufmerksam waren und wir die Fällung stoppen konnten.“ Er hoffe, dass jetzt alles zugunsten des Baumes und der Anwohner verlaufen werde. Der Vermieter habe schwere Geschütze aufgefahren. „Wenn ein Hauseigentümer hier wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, finde ich das schwierig“, so Aldag. Er kritisierte auch, „dass hier einfach eine Firma aus Niedersachsen mit einer veralteten Fällgenehmigung ankommt und samstagmorgens ohne Ankündigung Bäume fällt.“

Wie es mit dem Baum weitergeht, ist offen. Durch die begonnene Fällung sind mehrere starke Äste der Krone bereits abgetrennt worden. „Die Krone ist jetzt einseitig“, so Aldag. „Das ist für die Standfestigkeit nicht vorteilhaft. Allerdings könnte man den Baum mit einem ausgleichenden Kronenschnitt stabilisieren.“

Anmerkung: Sie lesen diesen Beitrag in einer aktualisierten Fassung.

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siggivonderheide@me.com
4 Jahre her

das erste Mal mehr Schreibfehler als in der MZ…

Knothe, Felix
4 Jahre her

Ich bedaure die Fehler, die unter Zeitdruck entstanden sind. Inzwischen sind die, die ich gefunden habe, korrigiert.

anna_roch@yahoo.com
4 Jahre her

Schneller und sauberer Bericht! Vielen Dank dafür.