Kitastreit bei Volkssolidarität: Landgericht gibt Elternvertreter recht

0
Vor dem Landgericht Halle wird derzeit über einen Kitastreit verhandelt. (Foto: xkn)

Halle/StäZ – Im Streit um die gekündigten Kitaplätze eines kritischen Elternvertreters bei der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser hat das Landgericht Halle am Mittwoch dem Kläger recht gegeben. Der größte private Kitaträger in Halle muss die Kinder des Mannes nun bis auf Weiteres in seiner „Kita Lebensbaum“ weiter betreuen. [ds_preview]Das Gericht erließ eine entsprechende Einstweilige Verfügung. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die Richter entschieden, dass die Kündigungen nicht wirksam seien. Die Volkssolidarität, die die Kitas über eine Tochtergesellschaft, die Kinderland Halle gGmbH betreibt, hatte geltend gemacht, dass durch das hartnäckige Nachfragen des Elternvertreters zur Verwendung von Zusatzbeiträgen der Betriebsfrieden gestört sei. Der Elternvertreter vermutet, dass die Zusatzbeiträge von 40 Euro in der Kita nicht sachgemäß verwendet werden.

Allein auf das dadurch möglicherweise zerstörte Vertrauensverhältnis zum Vater der Kinder könne sich der Träger aber nicht berufen, so das Gericht. Denn die Betreuungsverträge seien zugunsten Dritter, nämlich der Kinder geschlossen worden. Eine Kündigung komme allenfalls in Betracht, wenn sich das Zerwürfnis auf das pädagogische Betreuungsverhältnis der Kinder erstrecke. Der Kläger hatte aber vor Gericht erklärt, mit der Betreuung der Kinder in der Einrichtung voll zufrieden zu sein. Die Kinder seien glücklich in ihrer Kita. Zumindest bis das Gericht im Hauptsacheverfahren entschieden hat, können sie auch in der Kita bleiben. Die Volkssolidarität hat auch noch die Möglichkeit, gegen die Einstweilige Verfügung Beschwerde einzulegen. Diese hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.

[bws_pdfprint display=„pdf,print“]
0 0 votes
Article Rating
Subscribe
Benachrichtigen Sie mich zu:
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments