In eigener Sache: Stahlknecht scheitert mit StäZ-Kriminalisierung

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Innenminister und CDU-Landeschef Holger Stahlknecht (Foto: Tobias Koch)
Innenminister und CDU-Landeschef Holger Stahlknecht (Foto: Tobias Koch)

Halle/StäZ – Innenminister und CDU-Landesvorsitzender Holger Stahlknecht ist mit dem Versuch gescheitert, einen StäZ-Autoren mit strafrechtlichen Mitteln zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt nicht weiter gegen StäZ-Autor Jan Möbius. Das Verfahren, das Stahlknecht Ende Februar gegen Möbius per Strafanzeige angestrengt hatte, sei eingestellt worden, hat die Behörde Möbius nun schriftlich mitgeteilt. Das Schreiben datiert vom 19. Juni. Stahlknecht hatte Möbius „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ (§188 StGB) vorgeworfen.

Er sah sich durch die StäZ-Berichterstattung im Vorfeld einer Gemeinderatssitzung in Teutschenthal (Saalekreis) zu Unrecht in Verbindung gebracht mit mutmaßlichen Versuchen des Landtagsabgeordneten Frank Bommersbach (CDU), Gemeinderatsmitglieder zu beeinflussen. Die StäZ hat nach zwei verlorenen Zivilprozessen den betreffenden Bericht zurückgezogen. Das Landgericht Magdeburg hatte in jeweils vorläufigen Verfahren festgestellt, dass der StäZ-Bericht keine ausreichenden Belege für einige darin enthaltenen Passagen biete. Stahlknecht hatte an Eides statt erklärt, mit der Sache nichts zu tun zu haben. Diese Urteile sind rechtskräftig.

Dennoch sahen StäZ und der Deutsche Journalistenverband darin, dass Stahlknecht nicht nur presse‑, sondern auch strafrechtlich gegen den Bericht vorgegangen war, eine bewusste Einschüchterungsstrategie gegenüber der unabhängigen Presse. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liefen noch mehrere Wochen nach den für Stahlknecht positiven Gerichtsentscheidungen weiter.

„Unabhängig vom Streit in der Sache, mussten und müssen wir Herrn Stahlknechts Verhalten in diesem Fall als bewussten Einschüchterungsversuch gegenüber unabhängiger Berichterstattung  verstehen, dem wir entschieden widersprechen“, so StäZ-Gründer Felix Knothe. „Strafrecht hat in Auseinandersetzungen zwischen Politikern und Journalisten um möglicherweise fehlerhafte Berichte nichts zu suchen“, so Knothe weiter. „Herr Stahlknecht hat versucht, unsere Arbeit zu kriminalisieren. Das sieht man auch daran, dass er die Anzeige bewusst als Innenminister stellte, obwohl er wissen musste, dass er den beim Antragsdelikt Verleumdung ebenfalls notwendigen Strafantrag nicht würde nachliefern können. Denn diesen hätte in diesem Fall die ganze Landesregierung beschließen müssen. Die Strafanzeige gegen Herrn Möbius war daher von Anfang an zahnlos und reine Krisen-PR. Wir sind froh, dass die Sache mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nun klar entschieden ist.“ Der betroffene Autor Jan Möbius kündigte an, die Angelegenheit zivilrechtlich prüfen zu lassen.

Stahlknecht selbst wollte gegenüber der Städtischen Zeitung keine Stellung nehmen. Ein Sprecher des Innenministeriums teilte auf Anfrage mit, man verweise „hinsichtlich der gerichtlich festgestellten wahrheitswidrigen Behauptungen“ auf das Urteil des Landgerichts Magdeburg sowie „im Übrigen“ auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Henriette Quade (Linke) im Landtag. Dort hatte das Innenministerium unter anderem erklärt, eine Presseerklärung über die Strafanzeige sei Ende Februar erfolgt, „um Anwürfe gegen das Ministeramt, das Ministerium für Inneres und Sport als oberste Kommunalaufsicht und beider Ansehen in der Öffentlichkeit abzuwehren“. Warum die Strafanzeige gestellt wurde, erklärte das Innenministerium nicht.

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U. Geiß
4 Jahre her

„Both thumbs up!“
Alles andere wäre ein direkter Angriff gegen die durch das Grundgesetz garantierte Pressefreiheit gewesen.