Halle/StäZ – Laut und weitgehend friedlich ist eine Demonstration gegen eine Kundgebung der AfD auf dem Hallmarkt in Halle am Mittwochabend abgelaufen. Rund 450 Teilnehmer nahmen laut Polizei daran teil. 135 Personen wurden während der AfD-Kundgebung gezählt, die außerhalb der Absperrungen durch laute Musik, Rufchöre und Trillerpfeifen gestört wurde. Die Polizei resümierte am Abend, dass „ein Großteil der Versammlungsteilnehmer friedlich demonstrierte“. Dennoch mussten die Beamten laut Sprecher Thomas Müller einschreiten.[ds_preview]
Zu einem Vorfall kam es kurz vor Ende der Veranstaltung. An der Ecke Hallmarkt/Oleariusstraße hatte ein Gegendemonstrant eine leere Flasche in Richtung der AfD-Kundgebung geworfen. Personen wurden dabei aber nicht getroffen. Der Flaschenwerfer und seine Begleiterin wurde vorläufig abgeführt, wenig später aber wieder auf freien Fuß gesetzt. „Gegen den Mann wurden entsprechende strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet“, so Müller. Zudem wurde nach der Versammlung bei einem Teilnehmer der AfD-Kundgebung ein Einhandmesser aufgefunden. „Hierzu wird ebenfalls ein Ermittlungsverfahren geführt“, sagte Müller. Der Besitz dieser Messer ist in Deutschland verboten.
Eingreifen mussten die Polizisten – 280 Beamte waren im Einsatz – zudem nach Ende der AfD-Veranstaltung. Rund 100 Teilenehmer der Gegendemonstration schafften es, sich in einem von der Polizei unbeobachteten Moment mit einem Sprint in Richtung Innenstadt zu entfernen. Sie tauchten am Markt wieder auf – wurden dort aber schon von den Einsatzkräften erwartet und an einer Straßenbahnhaltestelle festgesetzt. Etliche Fahrzeuge der Polizei wurden auf den Markt verlegt und riegelten die Wege zwischen den Gegendemonstranten und den AfD-Anhängern ab. Zudem sperrte eine Kette aus Polizisten die Zufahrt zum Markt von der Großen Ulrichstraße aus ab. Den gesamten Abend über kam es zu Verzögerungen im Straßenbahnfahrplan. Die Proteste gegen die AfD-Wahlkampfveranstaltung wurde vom Bündnis „Halle gegen Rechts“ und dem „Arbeitskreis Protest im Studierendenrat“ organisiert. Dabei zogen die Teilnehmer bereits ab 16 Uhr vom Steintor zum Hallmarkt.
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Kleine inhaltliche Korrektur: Das (Mit-)Führen von Einhandmessern ist verboten. Geregelt in § 42a Waffengesetz (WaffG). Ausnahmen stehen im Abs. 2 dieses Paragraphen. Der Besitz ist nicht verboten.