Verwaltungsgericht: Stadt hätte Hasi-Anwohner ernster nehmen müssen

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Das ehemals besetzte Haus in der Hafenstraße 7. (Foto: StäZ/Archiv)

Halle/StäZ – Die Stadt hat die Beschwerden von Anwohnern des früheren Hasi-Projekts in der Hafenstraße 7 (Hasi) nicht ernst genug genommen. Das geht aus Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Halle hervor. Demnach hätten die Anwohner, die sich über Lärmbelästigungen beschwert hatten, Anspruch auf ein Einschreiten der Behörden gehabt.[ds_preview]

Mehrere Anwohner hatten im August 2016, also rund ein halbes Jahr nach der Besetzung des Hauses, Klage eingereicht, weil die Stadt ihrer Ansicht nach untätig geblieben war. Die Verfahren zogen sich hin und wurden am 1. Februar 2019 eingestellt. Durch die freiwillige Räumung des der HWG gehörenden Geländes hatten sich die Verfahren zwar erledigt. In den Einstellungsbeschlüssen bejahten die Richter aber den Anspruch der Anwohner auf ein Einschreiten der Stadt. Die Kosten der Verfahren muss die Stadt tragen. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts teilte auf StäZ-Anfrage mit, dass die Richter jedoch auch klargestellt hätten, „dass lediglich ein Anspruch auf ein Einschreiten als solches bestanden habe, nicht aber ein Einschreiten in einer bestimmten Weise“.

Die Verwaltungsspitze wie auch das Rechtsamt der Stadt hatten am Mittwoch im Stadtrat erklärt, von dem Beschluss, der immerhin knapp drei Monate zurückliegt, noch keine Kenntnis zu haben. Bauordnungsrechtliche Verfahren würden eigenständig im zuständigen Geschäftsbereich geführt. Die Aussagen hatten für Erstaunen bei den Stadtratsfraktionen gesorgt. Man wolle sich umgehend verwaltungsintern auf die Suche nach dem Beschluss machen und ihn dann auswerten, so Wiegand am Mittwoch. Das Verwaltungsgericht Halle teilte auf StäZ-Nachfrage mit, der Stadt den Beschluss am 11. Februar 2019 übersandt zu haben.

Anmerkung: Wir haben den Beitrag mit aktuellen Informationen ergänzt.

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