SKV-Streit: Stadt lässt es auf langen Prozess ankommen

3

Halle/StäZ - Der früher größte private Kita-Betreiber Halles ist längst zerschlagen, aber die Stadt versucht weiter, mit allen juristischen Mitteln an das Geld aus dem Insolvenzverfahren der SKV Kita GmbH heranzukommen – hat sich dabei aber bisher vor Gericht einige empfindliche Dämpfer eingehandelt. So hat bereits im Februar das Landgericht Halle eine Klage der Stadt gegen den Insolvenzsachwalter im SKV-Verfahren Lucas Flöther abgeschmettert. [ds_preview]

Die SKV Kita GmbH besteht nur noch auf dem Papier. Die Kitas des früher größten provaten Trägers in Halle sind auf Betreiben der Stadt längst verkauft. (Foto: xkn/Archiv)

Die Stadt wollte erreichen, dass Flöther rund 900.000 Euro an sie zurück überweist, die er als neutraler, vom Gericht bestellter Insolvenzanwalt im SKV-Verfahren seit knapp zwei Jahren treuhänderisch verwaltet. Das Geld hatte die Stadt überwiesen, damit die insolvente SKV ihre Mitarbeiter weiter bezahlen konnte. Denn auch während der Insolvenz war die Stadt verpflichtet, ihre normalen Kita-Zuschüsse im Wesentlichen weiterzuzahlen, denn der Kitabetrieb ging ohne Einschränkungen weiter. Gleichzeitig floss aber im Frühjahr und Sommer 2016 für einige Monate Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit. Plötzlich war, so schien es, quasi doppelt Geld für die Gehälter gezahlt worden.

Stadt will öffentliches Geld zurück bekommen

Die Stadt wollte also ihr Geld zurück, denn aus ihrer Sicht sollte öffentliches Geld nicht – aus Stadtsicht zweckwidrig – in die Insolvenzmasse fallen. Flöther und die SKV, die im Verfahren als Nebenpartei vertreten war, sind aber der Ansicht, das Treuhandvermögen müsse zur Insolvenzmasse gerechnet werden, aus der alle Gläubiger am Ende des Insolvenzverfahrens bedient werden. Laut Stadt wiederum verhindere das Treuhandkonto, dass das Geld zur Verfügungsmasse im Insolvenzverfahren wird, denn dazu sei es gerade eingerichtet worden.

Das Landgericht Halle wies die Klage der Stadt in seinem Urteil vom 2. Februar ab mit der Begründung, dass die Ansprüche der Mitarbeiter an ihren Arbeitgeber, die SKV, durch die Zahlungen der Arbeitsagentur auf diese übergegangen seien. Insolvenzgeld sei nämlich lediglich eine Vorfinanzierung, und die Stadt habe weiter die Verpflichtung gehabt, das Lohngeld zu zahlen.

Mit Maximalforderungen Sanierung verhindert

Der Fall SKV war ein Politikum und ist es noch. Im Mai 2016 hatte die SKV-Geschäftsführung um Bodo Meerheim, der auch Linksfraktionsvorsitzender im Stadtrat ist, Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet, um die SKV sanieren zu können. Der drohte die Zahlungsunfähigkeit, weil die Stadt Zuschüsse aus früheren Jahren zurückforderte, die möglicherweise zu Unrecht gezahlt worden waren. Auch andere Kitaträger waren betroffen. Es ging um Abschreibungen für Investitionen. Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) und eine knappe Mehrheit im Stadtrat forcierten aber das SKV-Verfahren mit Maximalforderungen, anstatt der SKV Gelegenheit zur Sanierung zu geben. Am Ende stand der Verkauf der Kitas. Seitdem gibt es die SKV nur noch auf dem Papier, solange das Insolvenzverfahren dauert. Geld aus der Insolvenzmasse ist bis jetzt noch nicht geflossen.

Statt dessen tobt der Streit vor verschiedenen Gerichten. Der Fall um das Treuhandkonto wird, weil die Stadt das Urteil des Landgerichts für fehlerhaft hält und sich angesichts der unübersichtlichen Materie noch Chancen ausrechnet, in noch nicht absehbarer Zeit vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) verhandelt werden. Der Stadtrat hatte im Februar in geheimer Sitzung auf Wiegands Antrag hin beschlossen, in Berufung zu gehen. Wie viel der Prozess die Stadt bis jetzt schon gekostet hat, ist unbekannt. Im Falle einer Niederlage vor dem OLG rechnet die Stadt mit rund 67.000 Euro Prozesskosten. So steht es in der Stadtratsunterlage, die der Städtischen Zeitung vorliegt.

Stadt verliert weiteren Prozess

Gleichzeitig wird auch noch über den Ursprung des SKV-Dramas vor Gericht gestritten, darum nämlich, ob die Rückforderungen der Stadt, die zur Insolvenz geführt hatten, überhaupt rechtmäßig waren. Die SKV bezweifelt das nämlich nach wie vor und führt dazu mehrere Prozesse. Bereits Ende vergangenen Jahres verlor die Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg dazu in zweiter Instanz einen Prozess, in dem die damaligen Bescheide der Stadt für die Jahre 2008 und 2009 für nichtig erklärt wurden. Sie musste die Bescheide neu fassen. Ob diese Bestand haben werden, ist offen. SKV-Geschäftsführer Bodo Meerheim bestätigte gegenüber der StäZ den Eingang der neuen Bescheide: „Wir sind noch in der Prüfung, ob wir auch dagegen vorgehen werden“, sagte er auf Anfrage. Auch für weitere Jahre sind die Fälle noch nicht ausgeurteilt.

Zwei verlorene Prozessen, die teilweise aber noch nicht rechtskräftig sind: Bleibt es dabei, könnte die Stadt am Ende, Stand jetzt, mit kaum mehr als einem Berg von Prozesskosten dastehen. Der SKV wird das nichts mehr nutzen. Der Verkauf der Kitas ist, egal wie all die Prozesse ausgehen, unumkehrbar.

0 0 votes
Article Rating
Subscribe
Benachrichtigen Sie mich zu:
3 Comments
älteste
neuste beste Bewertung
Inline Feedbacks
View all comments
Karoline Makosch
6 Jahre her

Krass, keine Einkünfte, aber ein insolventer Betreiber. Die Mitarbeiter müssen sich wirklich veralbert vorkommen.

Karoline Makosch
6 Jahre her
Reply to  Felix Knothe

Trotzdem, der nervliche Stress und die Ungewissheit wiegen auch schwer. Und dann noch dafür, dass die Stadt möglicherweise Minus macht. Da hätte es andere Wege gegeben.